Die Entlastung wird mit dem Aprilgehalt spürbar. Für alle gilt ab sofort: mehr netto vom brutto. So müsse ein Arbeitnehmer mit rund 1500 Euro brutto Monatseinkommen in Zukunft um 449 Euro pro Jahr weniger an Lohnsteuern zahlen. Ein Angestellter mit 1200 Euro Monatsgehalt erspare sich nicht nur 451 Euro an Lohnssteuer sondern zusammen mit der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge insgesamt sogar 740 Euro. Ein leitender Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3500 erspare sich 675 Euro pro Jahr an Lohnsteuer. Damit hat die Regierung einen wichtigen Schritt zur Entlastung gesetzt, der vor allem den mittleren Einkommen zu Gute kommt. Das ist insbesondere angesichts der Wirtschaftskrise ein wichtiger Schritt, um die Kaufkraft zu stärken.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pensionisten, sowie alle Beamte im Bundesdienst werden das zusätzliche Geld – rückwirkend mit 1. Jänner 2009 aufgerollt – bereits ab April aufs Konto bekommen.
Ingesamt zahlen durch die Steuerreform 2,7 Millionen Menschen keine Lohn- und Einkommenssteuer. Damit sind über 40 Prozent der Steuerpflichtigen ab sofort steuerbefreit. So mit müssen nun beispielsweise 490.000 Wiener, 480.000 Niederösterreicher, 420.000 Steirer und 470.000 Oberösterreicher, keine Lohnsteuer mehr zahlen.
Die zweite Säule der Steuerreform sieht ein 500-Millionen-Euro-Paket für Familien vor. Mit dem Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird und den wir ebenfalls rückwirkend mit 1. Jänner 2009 umsetzen, mit der Anpassung des Unterhaltsabsetzbetrages und der Einführung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuung, wird der Grundsatz realisiert, der da lautet: mit steigender Kinderzahl steigende Entlastung. Wir werden damit im Schnitt ein 15. Einkommen für Familien darstellen können. So erspart sich eine Familie mit zwei Kindern im Alter von neun und elf Jahren mit zwei verdienenden Eltern – wo Vater und Mutter je 2000 Euro brutto verdienen – durch die angekündigten Entlastungsmaßnahmen insgesamt 2545,90 Euro im Jahr.
Zudem werden jene Menschen entlastet, die unternehmerisch tätig sind, der Freibetrag wird von zehn auf 13 Prozent erhöht. Bei einem Gewinn von 20.000 Euro führt die Reform zu einer Entlastung von 680 Euro, bei einem Gewinn von 50.000 Euro zu einer Entlastung von 1340 Euro.