Bei der heutigen Klausur des ÖVP-Regierungsteams im burgenländischen Pamhagen haben wir die Maßnahmen zur Entlastung der Menschen in den Mittelpunkt unserer Arbeit gestellt. Sowohl die Änderungen bei steuerlichen Absetzbarkeit bei Spenden, als auch die Steuerentlastung gingen dieser Tage in Begutachtung. Damit wurden wichtige Weichen für die Zukunft unseres Landes und seiner Bürger gestellt.
Die Steuerreform 2009 stellt nicht nur einen Meilenstein in der Familienbesteuerung dar und wird für die Menschen im April spürbar werden. Mit einem Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro setzen wir auf Entlastung aller Steuerzahler und vor allem aller Familien mit Kindern: die Einführung der 13. Familienbeihilfe, Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von 610 auf 700 Euro im Jahr, die Einführung eines Kinderfreibetrags von 220 Euro jährlich sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind und Jahr – die Entlastung erreicht für viele die Dimension eines 15. Monatsgehalts.
Im Rahmen der Reform wird die erste Tarifstufe auf 11.000 Euro angehoben. Damit werden Einkommen bis etwa 1.205 Euro im Monat steuerfrei gestellt. Weitere 160.000 Menschen in unserem Land werden damit künftig von Lohn- und Einkommenssteuer befreit. Die Tarifstufen für den Mittelstand werden gesenkt und die Grenze für den Spitzensteuersatz wird auf 60.000 Euro angehoben. Der Freibetrag für Kleinunternehmer und Selbstständige wird auf 13.000 Euro angehoben, hier geht es um eine konkrete Entlastung von bis zu 1.340 Euro!
Ein kräftiges Signal an die Bürger- und Verantwortungsgesellschaft ist die steuerliche Begünstigung von Spenden im Ausmaß von zehn Prozent des Einkommens bzw. des Gewinnes. Dass die Organisationen strenge Richtlinien erfüllen müssen (unter anderem dürfen nicht mehr als zehn Prozent der Spenden für Verwaltung verwendet werden), stellt sicher, dass jenen Menschen geholfen wird, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen. Mit der Angabe der Sozialversicherungsnummer bei der Spende stellt jeder Spender sicher, dass die Höhe seiner Zuwendung direkt bei seiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wird.