Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierungsmitglieder im Finanzministerium war der Spendengipfel. Finanzminister Josef Pröll, Staatssekretär Andreas Schieder und ich konnten mit Vertretern von Hilfsorganisationen eine grundsätzliche Einigung über die steuerliche Absetzbarkeit von mildtätigen Spenden erzielen.
In einem nächsten Schritt erfasst eine Arbeitsgruppe die technischen Details und definiert per Bescheid für welche Organisationen und NGOs diese Regelung gelten soll. Ein erster Begutachtungsentwurf soll im Jänner an das Parlament gehen, die Beschlussfassung bereits Ende März/Anfang April erfolgen.
Wie schaut die Regelung jetzt aus? Geplant ist eine Obergrenze in Höhe von 10 Prozent des Vorjahreseinkommen oder des Vorjahresgewinnes für die Absetzbarkeit der getätigten Spenden.
Jene Organsationen, die die Absetzbarkeit in Anspruch nehmen wollen, müssen Auflagen erfüllen. Sie müssen seit drei Jahren karitativ tätig sein und ein Wirtschaftsprüfer soll jährlich testierte Jahresabschlüsse vorlegen. In zwei Jahren soll diese Regelung einer Evaluierung unterzogen werden.
Ich bin ebenso wie Josef Pröll der Meinung, dass der Anreiz zu Spenden wird erhöht, je mehr Tranzparenz und Professionalität gegeben ist. Ich bin überzeugt, dass mit dieser Regelung jenen Menschen geholfen werden kann, die unsere Hilfe am meisten benötigen.