26. März 2021: Verurteilung von Alexej Nawalny in Russland

Zur Verurteilung von Alexej Nawalny in Russland betonte ich in meiner Plenarrede, dass wir hier nicht schweigen dürfen. Der Fall Nawalny mit dem Giftanschlag auf ihn ist ein besonders drastisches Beispiel, das zeigt, wie weit Russland von einer freien und offenen Gesellschaft entfernt ist.

Nawalny ist nicht inhaftiert, weil er ein Verbrechen begangen hat, sondern weil er sich Präsident Wladimir Putin nicht untergeordnet hat. Ein Moskauer Gericht verurteilte ihn zu rund zweieinhalb Jahren Straflager. Die Strafkolonie ist für rund 800 Insassen ausgelegt, die nicht miteinander reden dürfen. Nur einmal die Woche ist waschen erlaubt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die EU-Kommission, die Bundesregierung und die USA fordern Nawalnys Freilassung. Im April will die Parlamentarische Versammlung des Europarates in einer dringlichen Debatte den Fall Alexej Nawalny diskutieren.

Russland schränkt vielfältig die Grundfreiheiten seiner Bürgerinnen und Bürger ein. Die Behörden gehen generell gegen soziale Netzwerke vor, weil dort Aufrufe zu Demonstrationen für den inhaftierten Kremlkritiker Alexej Nawalny verbreitet worden waren. Gegen Facebook, Twitter und Youtube wurden Geldstrafen verhängt.

Eine Entwicklung, die zweifelsohne besorgniserregend ist. Umso wichtiger, dass das österreichische Parlament sich dieser Situation annimmt und einstimmig Stellung bezieht. Wir haben das bereits im außenpolitischen Ausschuss sowie im Nationalrat gemacht und unmissverständlich die Botschaft an Präsident Wladimir Putin gerichtet: Lassen Sie Alexej Nawalny unverzüglich frei!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert