In der gestrigen Nationalratssitzung betonte ich anlässlich der aktuellen Debatte über eine Überarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass niemand in der Volkspartei die Geltung der Menschenrechte infrage gestellt hat. Wir sollten als gewählte Abgeordnete aber schon diskutieren dürfen, ob wir wollen, dass durch Richterrecht hier eine zunehmende Verselbstständigung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes erfolgt.
Als Beispiel sei hier angeführt, wenn eine Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie aus der Schweiz nach Italien als Verstoß gegen das Folterverbot gesehen wird (gemäß Artikel 3 der EMRK), dann muss eine parlamentarische Debatte darüber möglich sein. Schließlich stellt sich hier die Frage, wo bei diesem Vorgehen eine „verbotene erniedrigende Behandlung“ gesehen wird?
In Österreich gab es heuer bereits 100.000 Asylanträge, und das obwohl wir nicht einmal an der Schengen-Außengrenze liegen. Hier sollten wir schon die Möglichkeit haben, Rücküberstellungen in EU-Staaten vorzunehmen. Es versteht niemand, dass wir diese Rücküberstellungen nach Italien oder Slowenien nicht vornehmen können!